I. General Terms and Conditions (GTC) of teech Education GmbH

Einleitung

Die teech Education GmbH bietet in erster Linie verschiedene Bildungsdienstleistungen und Softwarelösungen in Form von Workshops, Programmen und Beratungen an. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der teech Education GmbH und ihren Kunden bezüglich dieser Dienstleistungen.

Die AGB der teech Education GmbH sind in folgende allgemeinen und produkt- oder leistungsbezogene Abschnitte unterteilt, die spezifische Regelungen für unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen:

I. Allgemeiner Teil
II. SaaS: Vertragsbedingungen für die Nutzung von teech als Classroom und Community Plattform
III. Events: Vertragsbedingungen für Platzierungs- und Präsentationsleistungen und Veranstaltungsformate (u.a. Inspiration Days, ClassChats)
IV. Sonstige Bedingungen
V. Anhang

Der allgemeine Teil der Geschäftsbedingungen findet auf alle nachfolgenden Abschnitte Anwendung, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt wird. Jeder Abschnitt ist eigenständig zu betrachten und kann unabhängig von den anderen aktualisiert werden, ohne die Gültigkeit der übrigen Regelungen zu beeinträchtigen. Diese AGB gelten nur im jeweils aktuellen Stand, der mit dem Vertragsabschluss verknüpft ist. Frühere Versionen werden archiviert und auf Anfrage bereitgestellt.

I. Allgemeiner Teil (Stand Januar 2025)

1. scope of application

1.1 Die vorliegenden AGB finden je nach Nutzung Anwendung auf alle zwischen geschäftlichen Partnern (nachfolgend auch: auch „Lizenznehmer“ oder „Partner“) und der teech Education GmbH (nachfolgend auch: „teech“, „Anbieter“, „Lizenzgeber“ oder auch „Veranstalter“) – nachfolgend gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ –  geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Adressanten des inhaltlichen Angebots wie bspw. ClassChats oder auch Inspiration Days, das von teech bereitgestellt wird, werden als „Konsumierende“ bezeichnet – gemeinsam mit geschäftlichen Partnern nachfolgend auch „Nutzende“.

1.2 Abweichende Regelungen in den leistungsspezifischen Abschnitten und auch individuelle Vereinbarungen in Angeboten haben Vorrang vor diesen AGB und ergänzen sie bei Bedarf.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurden.

1.4 Diese AGB sind nach Leistungsbereichen unterteilt und gelten jeweils für ensprechende Dienstleistungen (nachfolgend auch: „Leistungen“) von teech.

1.5 Je nach Leistung können sich Dienstleistungen von teech und somit die jeweiligen AGB an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sowie Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, Träger öffentlicher Gewalt und Einzelpersonen im bildungs- und schulungsnahen Kontext (Lehrkräfte, Ausbilder etc.) richten.

1.6 teech ist berechtigt, die jeweiligen AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax, per E- Mail oder auch innerhalb der Plattform mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht nach Zugang der Mitteilung innerhalb der dort angegebenen Zeit, gelten die Änderungen als durch Sie akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der AGB noch gesondert hingewiesen.

2. Vertragsabschluss, Vertragssprache

2.1 Durch die Annahme eines Angebots oder auch die Bestätigung der AGB innerhalb der Plattform geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Nutzung oder Buchung unserer Leistungen ab. Um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten, prüfen Sie bitte regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches.

2.2 teech behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text stets Vorrang.

3. data protection and confidentiality

3.1 Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie bspw. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen der EU-DSGVO verwerten. Weitere Informationen finden Sie innerhalb unserer Datenschutzerklärung.

3.2 teech verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Nutzenden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitenden sowohl von teech als auch der Nutzenden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von teech erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich teech von den Nutzenden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

3.3 Mit Bestätigung dieser AGB stimmen Nutzenden ebenso den Datenschutzbestimmungen zu und schließen mit teech, sofern dies aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften erforderlich ist, auch den angehängten Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (AVV) ab, der ausdrücklich Bestandteil dieser AGB wird (s. Anhang).

4. terms of payment

4.1 Die Fälligkeit eines Kaufpreises wird im Bestellprozess, den produktspezifischen vertraglichen Bestimmungen, einem Angebot oder spätestens aber einer prüffähigen Rechnung mitgeteilt und können durch individuelle Vereinbarungen geregelt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die verfügbaren Zahlungsarten sind dem entsprechenden Vorgang zu entnehmen. Weitere Informationen zu weiteren Zahlungsmodalitäten erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Ansprechperson, sofern sie nicht explizit im Bestellprozess aufgeführt sind.

4.3 Einwendungen gegen die Abrechnung der von teech erbrachten Leistungen haben die Nutzenden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung

schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als von den Nutzenden genehmigt.

5. provision of services

5.1 We shall provide the services in accordance with the agreements made with you. Delivery dates and delivery periods are only binding if they have been confirmed by us in writing.

5.2 If we do not provide the service or do not provide it in accordance with the contract, you must set us a grace period of 4 weeks to provide the service. Otherwise you are not entitled to withdraw from the contract.

5.3 Leistungen, die von teech kostenlos bereitgestellt werden, können von Konsumierenden unentgetlich genutzt werden. Hierzu zählen Veranstaltungsformate wie bspw. ClassChats und Inspiration Days.

6. Pflichten aller Nutzenden

6.1 Users are obliged to take suitable precautions to prevent unauthorized access by third parties to the protected areas of the software. To this end, users shall, where necessary, inform their employees or assigned users of compliance with copyright law.

6.2 Users undertake not to store any content on the storage space that glorifies violence, is pornographic, discriminatory, racist, offensive, defamatory or illegal in any other way, the provision, publication or use of which violates applicable law or agreements with third parties.

6.3 Die Nutzenden verpflichten sich, die notwendigen Informationen und Ressourcen bereitzustellen, die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind. Die Nutzenden werden teech keine illegalen, schädlichen oder urheberrechtsverletzenden Inhalte zur Verfügung stellen.

6.4 Unbeschadet der Verpflichtung von teech zur Datensicherung sind die Nutzenden selbst für die Eingabe und Pflege ihrer zur Nutzung der angebotenen Leistungen erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

6.5 Die Nutzenden sind verpflichtet, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

6.6 Sollten die Nutzenden einen für den initialen Zugriff der angebotenen Leistungen notwendigen Registrierungslink erhalten, um weitere Angaben zu machen und ein Passwort generieren zu können, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind, so sind die Nutzenden verpflichtet, diese Benutzerdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

6.7 Die von den Nutzenden auf dem für sie bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Die Nutzenden räumen teech hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte den Nutzenden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

7. Inhalte und Verantwortung Dritter

7.1 teech übernimmt keine Haftung für Inhalte, die von Kunden, Teilnehmenden oder Dritten bereitgestellt oder veröffentlicht werden. Kunden sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihnen bereitgestellten Inhalte keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen, insbesondere keine urheberrechtlich geschützten, beleidigenden, rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalte enthalten.

7.2 teech behält sich das Recht vor, Inhalte vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen und rechtswidrige oder bedenkliche Inhalte abzulehnen oder zu entfernen, ohne dass daraus Ansprüche gegen teech entstehen. Verstöße gegen geltende Gesetze, Rechte Dritter oder vertragliche Vereinbarungen können rechtliche Schritte nach sich ziehen, einschließlich Schadenersatzforderungen oder strafrechtlicher Verfolgung.

7.3 Soweit in den Dienstleistungen oder auf Plattformen von teech zu externen Websites oder Inhalten Dritter enthalten sind, wird keine Haftung für deren Inhalte übernommen. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei den Kunden und jeweiligen Betreibern der verlinkten Inhalte.

8. Haftung

8.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Nutzende regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorher genannten Haftungsauschlüsse sind nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit anwendbar.

8.2 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Online-Dienste.

8.3 Für den Fall, dass Leistungen von teech von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten der Nutzenden in Anspruch genommen werden, haften die Nutzenden für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages der Nutzenden zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern die Nutzenden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

8.4 teech ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte teech davon in Kenntnis setzen. teech hat die Nutzenden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

8.5 Schadensersatzansprüche gegen teech sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, teech, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet teech nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch teech, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. teech haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die Nutzenden vertrauen dürfen.

8.6 teech haftet nicht für die von Nutzenden bereitgestellten Informationen und Inhalte.

8.7 Für den Verlust von Daten haftet teech insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die Nutzenden unterlassen haben, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

8.8 Die Haftung von teech ist auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung begrenzt. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, übernimmt die teech keine Haftung.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen werden innerhalb der produktspezifischen vertraglichen Bestimmungen oder durch individuelle Vereinbarungen geregelt.

9.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist teech insbesondere berechtigt, wenn die Nutzenden fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leisten oder eine der vertraglichen Bedingungen verletzen. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

10. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Beim Lizenzvertrag gelten allgemein bürgerliche Gesetze. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Verwaltungssitz von teech – auch dann, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und/oder Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages, auch wenn sie bereits mündlich getroffen wurden, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Vertragspartnern explizit akzeptiert worden sind; dies gilt auch für diesen Absatz. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

11.2 Bei Zuwiderhandlungen eines Partners oder Konsumierenden gegen die hier im Vertrag aufgeführten oder anderweitigen mit einer Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Bestimmungen, Vorgaben bzw. Paragraphen behält sich teech vor, u.a. straf- und zivilrechtlich gegen den Missachter bzw. Verursacher oder Störer vorzugehen

11.3 Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

11.4 Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.

11.5 Jede Vertragspartei erhält Zugriff auf die AGB.

11.6 Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.

11.7 Die Vereinbarung tritt mit der Angebotsannahme durch die Vertragsparteien in Kraft.

II. SaaS: Vertragsbedingungen für die Nutzung von teech als Classroom und Community Plattform (Stand Januar 2025)

Begriffsbestimmungen

1.1 In diesem Vertrag bedeutet „Lizenzgegenstand“ die Nutzungsrechte der Plattformen von teech.

1.2 Der Lizenzgeber ist Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem unter 1.1 bezeichneten Werks bzw. den bezeichneten Werken („Lizenzgegenstand“). Der Lizenznehmer möchte den Lizenzgegenstand zu einem der folgenden beispielhaften Zwecke verwerten und nutzen: Abbildung des Live-Nachhilfeunterrichts (auch als „Distance Learning“ bezeichnet), dem Betreiben einer eigenen Community oder auch verwandte Zwecke.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Lizenznehmer beabsichtigt die Integration und Nutzung des virtuellen Klassenzimmers (bspw. für Nachhilfeunterrichtsformate oder auch die Durchführung des schulischen Unterrichts) oder der Community Plattform. Der Lizenznehmer kann je nach Lizenzumfang die dazu bereitgestellte Lösung im eigenen Unterrichtsportal integrieren, sodass das virtuelle Klassenzimmer nahtlos und für dessen Nutzende (nachfolgend auch „Kunden“) effektiv genutzt werden kann, oder die bereitgestellte Lösung seiner Community anbieten, sodass sie darüber interagieren und Leistungen sowohl erwerben als auch konsumieren kann.

2.2 Die Softwarelösung des Lizenzgebers (nachfolgend auch: „Software“ oder Plattform) wird dem Lizenznehmer zeitlich befristet zur Nutzung über das Internet überlassen. Hierbei räumt der Lizenzgeber Speicherplatz auf seinen Servern an. Dem Lizenzgeber ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet nicht von seiner Verpflichtung dem Lizenznehmer gegenüber zur vollständigen Vertragserfüllung.

3. Lizenznutzung

3.1 Damit erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive Lizenz für die Nutzung des Lizenzgegenstandes. Dieser Vorgang bezieht sich unbegrenzt auf alle Territorien.

3.2 Die Rechteeinräumung erfolgt nur für den Lizenznehmer und optional unmittelbare Tochterunternehmen, die vor Vertragsabschluss dem Lizenzgeber mitgeteilt werden müssen. Sollte der Kreis der Nutzenden nachträglich ausgeweitet werden, so gilt es die individuellen Vertragsmodalitäten bei Bedarf erneut zu evaluieren.

3.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, darüber hinaus Unterlizenzen zu erteilen.

3.4 Für die in diesen Vertragsbedingungen eingeräumten Rechte sind keine weiteren Genehmigungen durch den Lizenzgeber erforderlich.

3.5 Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet, die Lizenz gemäß Punkt 7 zu nutzen.

3.6 Der Lizenzgeber erklärt, dass er über das geistige Eigentum für alle aus diesem Lizenzvertrag hervorgehenden Rechte der Lizenz und deren Gewährung verfügt.

4. Laufzeit des Lizenzvertrages

Die Vertragslaufzeit und -verlängerung sind den bei Angebotsannahme bereitgestellten Informationen zu entnehmen.

5. Entlohnung für die Lizenz

5.1 Der Lizenzgeber vereinbart mit dem Lizenznehmer entweder eine fixe oder nutzungsabhängige monatliche Entlohnung der Lizenz. Details sind dem Bestellvorgang oder auch Angebot zu entnehmen.

5.2 Sollte der Lizenzgeber die Payment-Integration nutzen, so erhält der Lizenzgeber monatlich vom Lizenznehmer für alle auf der Plattform durchgeführten und über das Abrechnungssystem, das vom Lizenzgeber angebunden wird, abgerechneten Unterrichtsstunden eine Provision des Bruttoumsatzes einschl. einer transaktionsbasierten Gebühr, welche dem Angebot zu entnehmen ist.

5.3 Sollte ein Umsatz nicht über das integrierte Payment-System des Lizenzgebers erfolgen, so kann der Lizenzgeber die auf der Plattform durchgeführten Unterrichtsstunden und Leistungen auf einer Basis, die in Minutenblöcken angegeben ist, je Nutzer monatlich in Rechnung stellen. Details sind dem Angebot zu entnehmen.

5.4 Bei einer nutzungsabhängigen Entlohnung werden monatliche Bereitstellungskosten erhoben, welche jedoch mit der Nutzung gemäß Absatz 5.2 und 5.3 verrechnet werden. Details sind dem Angebot zu entnehmen.

5.5 Sollte der Lizenznehmer als Bildungsträger gelten, so ist er gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dies ist dem Lizenzgeber vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

5.6 Sofern der Lizenznehmer als öffentliche Schule gilt, so kann ihm auf Anfrage eine Lizenz für die Durchführung des schulischen Unterrichts im beschränktem Umfang kostenlos gewährt werden.

5.7 Für den nicht gewerblichen Bereich können Konsumierende die Basisfunktionalitäten des digitalen Klassenzimmers nutzen. Die gewerbliche Nutzung erfordert den Erwerb einer Lizenz durch einen Lizenznehmer.

6. Rechte und Pflichten des Lizenzgebers

6.1 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich, abgesehen von der nicht gewerblichen Nutzung, zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet teech die Software auf einem Server ein, der über das Internet für alle Nutzenden erreichbar ist. Der Funktionsumfang ergibt sich aus den im Bestellprozess oder Angebot bereitgestellten Informationen.

6.2 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer je nach Lizenzumfang spätestens nach Onboarding Ansprechpersonen (auch „SPOCs) und Kontaktstellen zur Verfügung.

6.3 Bei Geschäftsaufgabe oder -veräußerung wird eine Aufrechterhaltung des Softwarebetriebs für eine angemessene Übergangszeit gewährleistet.

6.4 Der Lizenzgeber überlässt den Nutzenden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung ihrer Daten. Die Nutzenden und einschließlich die ihrer Organisation zugehörigen Personen können zukünftig gemeinsam auf diesem Server Inhalte ablegen. Den Nutzenden wird im Rahmen der Nutzung sowie im Rahmen des Bestellprozess oder Angebots mitgeteilt, welche Menge an Speicherplatz zur Verfügung steht. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird teech die Nutzenden hiervon verständigen. Die Nutzenden können entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit bei teech.

6.5 Der Lizenzgeber trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

6.6 Die Nutzenden sind nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

6.7 Der Lizenzgeber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten der Nutzenden zu treffen. Zu diesem Zweck wird teech tägliche Backups vornehmen, die Daten der Nutzenden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

6.8 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird teech den Nutzenden auf Verlangen mit einer Frist von 4 Wochen sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.

6.9 Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl der Nutzenden durch Übersendung über ein Datennetz. Die Nutzenden haben keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Nutzenden können nach ihrer Wahl stattdessen die vollständige Löschung aller Daten verlangen.

6.10 Dem Lizenzgeber steht hinsichtlich der Daten der Nutzenden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

7. Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

7.1 Die Software des Lizenzgebers wird vom Lizenznehmer ausschl. denjenigen zur aktiven Nutzung zur Verfügung gestellt, die im Namen des Onlineangebots die Plattform verwenden. Dies gilt für alle Mitarbeitenden, angestellte bzw. beauftragten Lehrkräfte, Administratoren und weitere Nutzenden, die sowohl das On- als auch ggf. ein Offline-Angebot des Lizenznehmers aktiv oder passiv nutzen.

7.2 Der Lizenznehmer akzeptiert neben diesen AGB auch die Datenschutzbestimmungen des Lizenzgebers und bestätigt, seinen eigenen Kunden bzw. Nutzenden über eigene Verträge aufgeklärt und diese bereitgestellt zu haben.

7.3 Der Lizenznehmer versichert, alle über die Plattform des Lizenzgebers verfügbaren Leistungen über das bereitgestellte Abrechnungssystem abzurechnen, sofern dies vereinbart ist.

7.4 Der Lizenznehmer organisiert alle notwendigen Support-Strukturen für seine Kunden.

7.5 Zudem kann der Lizenznehmer dem Lizenzgeber auf dessen Anfrage regelmäßig Feedback zur Nutzungsqualität des Lizenzgegenstands geben, welches dann zur Weiterentwicklung der Plattform verwendet wird.

7.6 Es erfolgt eine monatliche Abrechnung auf Basis des vereinbarten Nutzungsumfangs. Der Lizenznehmer versichert, dass die Zahlung innerhalb des vereinbarten Zeitraums nach Rechnungseingang ohne jegliche Abzüge beim Lizenzgeber eingeht.

7.7 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, zum Ende eines Abrechnungsmonats auf ein höherwertiges Lizenzmodell zu wechseln.

7.8 Der Lizenzgeber darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software vertraglich explizit abgedeckt ist.

7.9 Der Lizenzgeber darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von teech, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oder Ähnlichem) der von den Nutzenden eingesetzten Hardware.

7.10 Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des § 69e Abs. 1 Nr.1-3 UrhG und im Rahmen des § 69e Abs.2 Nr.1-3 UrhG gewährt.

7.11 Der Lizenznehmer muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems dem Lizenzgeber per Mail oder über die Hilfekategorie der Webseite melden.

7.12 Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkungsleistungen sind vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:

a) It is prohibited to transfer data or content to our servers that violates legal regulations or infringes third-party property rights or copyrights or other third-party rights;

b) in the event of an error message, all documentation, logs and other information relevant for troubleshooting must be made available immediately;

c) only data that is free of computer viruses or other malicious code may be transmitted;

d) no software or other techniques or procedures may be used in connection with the use of the contractual software that are likely to impair its operation, security and availability.

8. Service Level Agreement

8.1 Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache i.d.R. per E-Mail zwischen den jeweiligen SPOCs. Sollten in dringenden Notfällen einzelne SPOCs nicht erreichbar sein, so stehen die weiteren SPOCs der jeweiligen Partei als Ansprechpartner zur Verfügung.

8.2 Die Servicezeiten sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr, Ausnahmen sind durch den Lizenznehmer an Feiertagen in den jeweiligen Bundesländern rechtzeitig bilateral zu regeln.

8.3 Die Reaktionszeiten sind, sofern nicht aus dem Bestellprozess oder Angebot ersichtlich, bilateral zwischen den Parteien zu definieren.

8.4 Die Server des Lizenzgebers werden 24 Stunden 7 Tage die Woche bereitgestellt laufen, die Ausfallquote ist marktüblich.

9. Kündigung des Vertrags

Die Kündigungsfristen sind den bei Angebotsannahme bereitgestellten Informationen zu entnehmen.

10. Rücktritt vom Vertrag

10.1 Lizenznehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, im Falle, dass: ein Insolvenzverfahren gegen den Lizenzgeber eingeleitet wird; die Erklärung des Lizenzgebers nach Punkt 3.6 dieses Vertrages als unwahr zeigt.

10.2 Lizenzgeber ist berechtigt von diesem Vertrag zurückzutreten, im Falle, dass: ein Insolvenzverfahren gegen den Lizenznehmer eingeleitet wird; der Lizenznehmer die Bedingungen der Lizenz nach Punkt 8 dieses Vertrags verletzt.

10.3 Die Vertragsparteien dürfen von dem Vertrag auch aus gesetzlichen Gründen zurücktreten.

10.4 Die Rücktrittserklärung erfolgt schriftlich und muss der anderen Vertragspartei rechtzeitig übermittelt werden.

10.5 Im Falle des Rücktritts sind die Vertragsparteien nicht verpflichtet, die Gegenleistungen zurückzugeben; der Anspruch aufgrund einer grundlosen Bereicherung bleibt hierbei unberührt.

III. Events: Vertragsbedingungen für Platzierungs- und Präsentationsleistungen und Veranstaltungsformate, u.a. Inspiration Days, ClassChats (Stand Januar 2025)

1. Allgemein

1.1 Die nachstehenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen teech als Plattform- und Rechteinhaber und dem jeweiligen Partner. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erkennt der Partner diese Vertragsbedingungen und die damit verbundene „Hausordnung“ als verbindlich für sich und alle von ihm Beschäftigten an. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners, die den vorgenannten Bedingungen entgegenstehen, sind, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, kein Vertragsbestandteil.

1.2 Nachstehende Vertragsbedingungen gelten u.a. für den Erwerb von Nutzungsrechten, Platzierungen und der inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien.

1.3 Der Vertrag bezieht sich auf die durch die Annahme eines Angebots vereinbarten Leistungen.

2. Ort und Zeit

Alle von teech angebotenen Leistungen finden virtuell auf der Online-Plattform von teech statt, sofern nichts anderes explizit vereinbart wurde. Da die entsprechenden Veranstaltungszeiten variieren oder sich kurzfristig ändern können, sind diese schriftlich zwischen den Parteien abzustimmen.

3. Anmeldung, Zulassung und Vertragsschluss

3.1 Die Anmeldung erfolgt durch die Annahme des von teech bereitgestellten Angebots. Die Anmeldung durch den Partner ist mit Eingang bei teech bis zur endgültigen Zulassung oder Nichtzulassung seitens teech verbindlich.

3.2 Anmeldungen, die nach einem etwaigen Anmeldeschluss eingehen, bleiben für den Partner 14 Tage ab Zugang bei teech verbindlich. In der Anmeldung aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte sind unwirksam. Zum Zwecke der automatischen Verarbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und bei Bedarf zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben.

3.3 Besondere Ausgestaltungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch keine Bedingung für die Anmeldung dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nur nach schriftlicher Zustimmung gewährt, etwaige Zusatzkosten werden im Zuge dessen erkenntlich kommuniziert.

3.4 Erst mit Eingang des vollen Rechnungsbetrages auf dem von teech gilt die Zulassung auch seitens teech als vertragserfüllende Maßnahme und ist damit beidseitig verbindlich. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung nicht vorlagen oder später weggefallen sind.

3.5 Die Nutzung der zur Verfügung stehenden digitalen Werbeformate und -flächen oder anderweitigen mit den Leistungen in Verbindung stehenden werblichen Medien werden i.d.R. nur nach erfolgter Zahlung umgesetzt bzw. gestattet, sofern dies nicht anderweitig vereinbart wurde. Über die finale Zulassung der zur Nutzung von Werbeflächen verwendeten grafischen und textlichen Elemente entscheidet teech. Als Partner können nur solche Anmelder zugelassen werden, deren bereitgestellten Materialien sowie die inhaltliche Nutzung von Werbeflächen dem Konzept von teech entsprechen. teech kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn die zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht ausreichen, einzelne Partner und Anbieter-, Teilnehmer- und Besuchergruppen beschränken. teech ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung sowie eine Veränderung der angemeldeten Werbeflächen vorzunehmen. Eine Veränderung dieser Flächen darf insbesondere erfolgen, um die adäquate Präsentation der Leistungen und deren Inhalte zu gewährleisten – Interessen des Partners sind hierbei angemessen zu berücksichtigen.

3.6 Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen, wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. teech ist insbesondere berechtigt, eine fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund auszusprechen, wenn die Bedingungen zur Zulassung des Partners nachträglich wegfallen oder nicht mehr erfüllt sind, sowie wenn trotz einmaliger Mahnung Zahlungsverzug des Partners besteht. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf die Arbeits- und Verhaltensweise eines Partners, ist teech im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. In einem solchen Falle kann teech bestehende Verträge für Leistungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. Die Darbietung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder widriger Inhalte ist unzulässig.

4. Bereitstellung der Plattform und Ausgestaltung diverser Formate

teech stellt dem Partner gemäß vorherigen Vereinbarungen den enstprechenden Umfang der vereinbarten Leistung zur Verfügung. teech verpflichtet sich, dem Partner einen entsprechenden Plattformzugang einzurichten und stellt den technischen als auch organisatorischen Rahmen. Der Partner ist nach Absprache in der Gestaltung seiner Formate frei, spricht jedoch im Rahmen des vereinbarten Konzepts bzw. Themas. Weitere Zuarbeiten oder Zeitaufwendungen sind vom Partner zu tragen.

5. Werbeflächenzuteilung und Umsetzung

5.1 Die Zuteilung einzelner Werbeflächen erfolgt durch teech unter besonderer Berücksichtigung des Konzepts und der durch die Bereiche der Formate vorgegebenen Themenwelten. Besondere Wünsche des Partners werden nach Möglichkeit berücksichtigt, hierzu besteht aber keine rechtliche Verpflichtung. teech behält sich vor, die Verteilung und Platzierung der Werbeflächen eigenständig zu planen und zu entscheiden. Diese Anweisungen von teech sind bindend, soweit nichts anderes vereinbart ist. teech teilt den Partnern rechtzeitig die konzeptionellen Details mit.

5.2 Der Partner muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung der zugeteilten Werbeflächen erforderlich sein kann. teech kann eine vorgenommene Umsetzung ändern, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen, insbesondere damit eine Optimierung des optischen Gesamtbildes und Nachvollziehbarkeit der Leistung erreicht wird. Bis zum Anmeldeschluss ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangsdatums der Anmeldung für die Umsetzung ohne Belang. Nach Umsetzung darf eine Veränderung der Ausgestaltung nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. teech hat dem Partner sodann eine möglichst gleichwertige Leistung zuzuteilen. Als Veränderung ist nicht eine bloße Verschiebung einer Werbenutzungsfläche in demselben Bereich (z.B. um wenige Klicks) anzusehen.

6. Kosten und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle in Rechnung gestellten Leistungen bzw. alle anfallenden Kosten können dem Angebot bzw. der Rechnung entnommen werden. Die weitere Abrechnung für die auf Antrag des Partners hergestellten Zusatzleistungen sowie andere Nebenleistungen, die im weiteren Projektverlauf entstehen, werden dem Partner ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Partner trägt vollumfänglich die Kosten für beantragte Leistungen bzw. für zusätzliche Produktionskosten von Werbemitteln und andere Nebenleistungen. Alle von teech bereitgestellten Preise für Leistungen im Zusammenhang mit Partnern und Markenpräsenzen sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

6.2 Der Leistungsumfang wird mit 100%, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, bei Vertragsunterzeichnung oder Angebotsannahme in Rechnung gestellt und ist in voller Höhe zu zahlen. Der Rechnungsbetrag zzgl. der gesetzl. MwSt. ist unter Angabe der Rechnungs- und Kundendaten entsprechend an dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel fällig. Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos durch Überweisung auf ein Konto des Veranstalters zu erfolgen. Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung des Partners ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegen unstrittige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zugrunde.

6.3 Die Rechnungsstellung über offene Restbeträge und/oder sämtliche kurzfristige beauftragte Zusatz- und Nebenleistungen erfolgen unmittelbar, spätestens aber 30 Tage nach der Veranstaltung. Rechnungsbeträge werden bei Kooperationsauftritten von Partnern nur dem jeweiligen Vertragsnehmer zu 100% in Rechnung gestellt. Im Falle des Verzuges werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, berechnet nach den langfristigen Refinanzierungsgeschäften der europäischen Zentralbank, in Rechnung gestellt. Ferner ist teech nach vergeblicher Zahlungserinnerung und entsprechender schriftlicher Androhung mit letzter Zahlungsfrist berechtigt, bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. teech behält sich vor, über die nicht bezahlten Leistungen frei zu verfügen oder weitere Schritte einzuleiten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. teech kann dem Partner in diesem Falle die Überlassung der Werbeflächen oder sonstige zusätzliche Leistungen verweigern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt teech vorbehalten.

7. Weitergabe

7.1 Der Partner ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung von teech die ihm zugewiesenen Werbeflächen und Leistungen ganz oder teilweise weiterzugeben bzw. einem Dritten zu überlassen, sie zu tauschen oder Aufträge für andere Firmen anzunehmen. Genehmigt teech schriftlich die Überlassung an Dritte, insbesondere auch die Aufnahme eines weiteren Partners, kann teech einen angemessenen Zuschlag zusätzlich zur vereinbarten Vergütung erheben. Der Partner haftet für den Gesamtbetrag.

7.2 Mitteilungen und Erklärungen von teech gegenüber dem benannten Vertreter gelten als allen weiteren Partnern gegenüber abgegeben und zugegangen. Im Falle einer nicht genehmigten Überlassung an Dritte ist teech berechtigt, die Stornierung aller oder auch ausgewählter Leistungen vorzunehmen, wobei die Pflicht zur Zahlung zur des Partners unberührt bleibt; statt der Stornierung kann teech die Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungen verlangen. Buchen mehrere Partner gemeinsam Werbeflächen und Leistungen, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner.

7.3 Im Bestellprozess ist ein gemeinschaftlicher Vertreter zu benennen. Er gilt als zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen aller Art für die Partner ermächtigt.

8. Beanspruchung der Leistungen und Nutzung der Werbeflächen

8.1 Der Partner ist verpflichtet, die Werbeflächen während der gesamten Dauer der vereinbarten Leistungen und auch während deren Vor- und Nachbereitung (hierunter ist ein Zeitraum von mind. drei Monaten zu verstehen) mit den bereitgestellten Mitteln zu belegen und durch teech besetzt zu halten, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart wurde. Der Partner ist dafür zuständig, dass teech alle bereitgestellten Mittel und Informationen ordnungsgemäß hinsichtlich der Nutzungsrechte nutzen darf. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu beachten.

8.2 teech ist berechtigt, genaue Regelungen aufzustellen und angemessene Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zu ergreifen, falls ein Partner nach vorheriger Abmahnung beharrlich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt. Zuwiderhandelnde Partner müssen zusätzlich zu anfallenden Kosten und auch zu versäumten Einnahmen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Vergütung bezahlen.

9. Bewerbung und Verlosungen oder sonstige kostenfreie Ausgabe von Produkten und Dienstleistungen

9.1 Die Bewerbung und Verlosungen oder sonstige kostenfreie Ausgabe von Produkten und Dienstleistungen an Dritte bedürfen der schriftlichen Genehmigung von teech und sind unmittelbar und unwiderruflich mit dem offiziellen Ende der vereinbarten Leistungen einzustellen bzw. zu unterbinden, sofern dies nicht anderweitig vereinbart wurde. Auch Tombolen, Preisausschreibungen, Quiz, Gewinnspiele, die Abgabe von Werbegeschenken u.ä. bedürfen ebenfalls einer solchen schriftlichen Genehmigung.

9.2 Der Partner ist dazu verpflichtet, Teilnehmende über seine Vertragsbedingungen aufzuklären.

10. Gestaltung der Werbeflächen und Formate und Bereitstellung von Grafiken und anderen Werbemitteln

Der Partner ist verpflichtet, Grafiken und andere Werbemittel innerhalb angemessener Fristen teech elektronisch bereitzustellen. Wird dies nicht eingehalten, so kann teech anderweitig über die Gestaltung der Werbeflächen verfügen. Der Partner schuldet teech in diesem Falle die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus weitere entstehende Kosten. Schadenersatzansprüche durch den Partner sind in jedem Falle ausgeschlossen. Beanstandungen der Verortung und Art der eingesetzten Werbemittel müssen mit angemessenen Frist zur Umsetzung teech schriftlich gemeldet werden. Die Richtlinien und Weisungen von teech, sofern dem Partner schriftlich zur Verfügung gestellt, sind im Interesse einer gelungenen Gesamtpräsentation zu befolgen.

11. Kommunikationsmittel und Werbung

11.1 Der Partner darf Werbung wie auch die Ansprache von (potentiellen) Teilnehmenden nur innerhalb seiner eigenen Kommunikationskanäle und nur für das eigene Unternehmen und die von ihm hergestellten oder vertriebenen und zu den Formaten angemeldeten und zugelassenen Erzeugnisse machen. Werbung jeder Art ist stets mit teech abzustimmen, sofern sie nicht aus der Natur der Sache zu dessen Vorteil beiträgt. Eine bereits erteilte Genehmigung kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs eingeschränkt oder widerrufen werden.

11.2 Für zusätzliche Werbeflächen innerhalb der Kommunikationskanäle und verfügbaren Werbeflächen innerhalb der Formate und Veranstaltungen erstellt teech auf Anfrage ein individuelles Angebot. Bei Gestaltung der Werbung sind die Richtlinien von teech und Besonderheiten einzelner Kommunikationskanäle zu beachten. Werbemaßnahmen, die gegen Wettbewerbsbestimmungen, gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, sind nicht zulässig. Unzulässig sind auch Werbemaßnahmen, die einen weltanschaulichen oder politischen Charakter haben oder andere Partner oder Teilnehmende belästigen. Die Unterlassung von Maßnahmen, die hiergegen verstoßen, kann von teech stets eingefordert werden und muss vom Partner entsprechend verfolgt werden. Die Duldung von Werbemitteln durch teech befreit den Partner nicht von der Beachtung gesetzlicher Vorschriften.

11.3 Bei Zuwiderhandlung ist teech nach eigenem Ermessen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

12. Zugänge zur Veranstaltung

Da es sich i.d.R. um geschlossene Formate und Veranstaltungen für ein definiertes Publikum handelt, erhält jeder Aussteller nach vollständiger Bezahlung der angemeldeten Leistungen auf Anfrage eine entsprechende Anzahl der Zugänge zur Plattform und Veranstaltung, die für das erforderliche Personal zum unentgeltlichen Zutritt zur Veranstaltung berechtigen. Das Teilen der Zugänge bzw. deren Übertragung ist untersagt. Die benötigte Anzahl kann während der inhaltlichen Absprachen mitgeteilt werden. Bei Missbrauch werden bereitgestellte Zugänge entschädigungslos entzogen.

13. Datennutzung

Die Teilnahmezusage und sonstige Infos können zur Weitergabe an Dritte für Werbezwecke wie bspw. zur Weitergabe an die Presse zum Zwecke der Erstellung von redaktionellen Berichterstattungen vollumfänglich und zeitlich unbefristet genutzt werden. teech ist zudem berechtigt, relevanten Medienpartnern die Kontaktdaten von Partnern zum Zwecke des Angebots von veranstaltungsspezifischen Veröffentlichungen zu übermitteln. Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der teech personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet oder weiterleitet, sofern dies durch ausschließlich geschäftliche Zwecke bedingt ist.

14. Behördliche Genehmigungen

Behördliche Genehmigungen oder sonstige Anmeldungen von Gesetzes wegen hat der Partner rechtzeitig vor Start der Formate bei den zuständigen Behörden anzumelden und ist ausschließlich für die Entrichtung der jeweiligen Gebühren zuständig. Etwaige Schadensersatzansprüche an teech wegen nicht erteilter Genehmigungen sind ausgeschlossen.

15. Anfertigung und Verwertung von diversen Aufnahmen

15.1 Das gewerbliche Anfertigen von Ton- und Videoaufnahmen und auch statischen Bildern sowie Zeichnungen der Veranstaltung bzw. insbesondere des Veranstaltungsgeschehens ist untersagt und bedarf der Genehmigung von teech und ggf. zusätzlichen einzelnen Genehmigungen eines betroffenen Partners oder Teilnehmers. Etwaige Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.

15.2 teech selbst kann zu Zwecken der Werbung oder Presseveröffentlichung zugelassene Personen und Unternehmen Aufzeichnungen in jeglicher Form gestatten. Einwendungen der Partner sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Aufnahmen der Presse oder des Fernsehens, die diese mit Zustimmung von teech direkt anfertigen. teech ist es gestattet, sämtliche Aufnahmen anzufertigen und diese in überarbeiteter Form zu verwerten, um sie auf der eigenen Plattform zugänglich zu machen, sie zu Kommunikationszwecken und als Referenzen zu nutzen.

16. Rücktritt und Kündigungsrecht

16.1 teech ist ohne Einhaltung einer Frist zur Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als solcher gilt insbesondere, wenn der Partner sich in Zahlungsverzug befindet und auch auf Mahnung hin nicht binnen einer Woche seine Zahlung leistet, weiter wenn der Partner andere Partner oder den Betrieb stört oder Weisungen oder die Regeln von teech nicht beachtet. Zudem ist teech zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt, sofern Formate oder Veranstaltungen ganz oder teilweise nicht stattfindet. Der Rücktritt bzw. die Kündigung bedarf der Schriftform.

16.2 Ein Rücktritt des Partners vom Vertrag oder von anderweitigen verbindlichen Zusagen ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Entlassung aus dem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn teech ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt. Sofern teech ausnahmsweise einen Rücktritt zulässt, werden sich die Parteien über eine etwaige Ausgleichszahlung als Bedingung des Rücktritts einigen.

17. Haftung, Versicherung, Vorbehalt und abschließende Regelungen

17.1 Die Parteien übernehmen keinerlei Haftung für Reputationsschäden oder Schäden durch höhere Gewalt sowie eventuellen Folgeschäden. Dem Partner steht es frei, diese Risiken auf eigene Kosten selbst zu versichern. Für Schäden haften die Parteien und deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten dieser Personen bzw. der gesetzlichen Vertreter der Parteien zurückzuführen sind.

17.2 Die Parteien sowie seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In den Fällen dieses Absatzes haften die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

17.3 Die Haftung der Parteien ist bei Verletzung einer Kardinalpflicht auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt – unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden. Der Partner hat sich daher gegen eigene Schäden wie auch gegen Haftpflicht auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Der Partner haftet für von ihm vertretene Schäden, unabhängig ob sie durch ihn selbst, seinem Personal oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Deswegen sind Partner verpflichtet, ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. Auf Verlangen von teech hat er die Versicherung nachzuweisen. Im Interesse der allgemeinen Ordnung müssen alle eingetretenen Schäden etwaiger Verursacher unverzüglich den Parteien und bei Straftaten auch der Polizei gemeldet werden.

17.4 Bei Versagen irgendwelcher technischen Einrichtungen, Betriebsstörungen (z.B. Stromausfall etc.) oder bei sonstigen, die Veranstaltung oder Formate beeinträchtigenden Ereignissen haften die Parteien lediglich, wenn diese Ereignisse von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden sind. Die Parteien sind bei unvorhergesehenen Ereignissen, die eine plangemäße Durchführung unmöglich machen und nicht von den Parteien zu vertreten sind, berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zu unterbrechen. teech ist berechtigt, die Leistungen vor planmäßiger Eröffnung abzusagen. Muss eine Leistung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, so sind die vereinbarte Vergütung und alle vom Partner zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen.

17.5 Sollte die Leistung aus unterschiedlichsten Gründen zeitlich zu verlegen sein kann der Partner einen Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen von ihnen bereits fest belegten Maßnahmen ergibt, können Verminderungen aus dem Vertrag beansprucht werden – alle Zugeständnisse sind im Ermessen der Parteien auszugestalten. In allen Fällen sollen die Parteien derart schwerwiegende Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Ansprüche der Partner – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auf Schadens- und Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen. Im Falle einer Verkürzung oder nur vorübergehenden Unterbrechung der Leistungen stehen dem Partner keinerlei Ansprüche zu.

18. Ausschlussfrist, Verwirkung und Verjährung

Ansprüche des Partners gegen teech im Zusammenhang mit sämtlichen beauftragten Leistungen und Verträgen, die zu diesem Zeitpunkt für den Partner erkennbar sind, können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Woche nach Schluss eines Leistungsbestandteils schriftlich per Einschreiben bzw. Rückschein geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist enden die Rechte des Partners. Spätere Geltendmachung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Im Übrigen verjähren alle Ansprüche des Partners und seiner Mitarbeiter gegen den Veranstalter innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Leistung, beginnend mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Veranstaltung fällt.

19. Verwendung des Logos des Partners

Der Partner räumt teech das nicht übertragbare und jederzeit widerrufliche Recht ein, den Namen, die Firmenbezeichnung und das Firmenlogo des Partners ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewerbung und Durchführung der genannten Leistungen zu nutzen. Jede besondere Nutzung des Namens und des Logos des Partners innerhalb sowie außerhalb der Leistungen, die nicht den geschäftlichen Tätigkeiten von teech entspricht, nach dieser Vereinbarung bedarf eine vorherige gegenseitige Abrede und schriftliche Freigabe des Partners.

20. Teilnahme weiterer Referenten und Partner

Bei Absage durch von teech bereits bestätigte Referenten und Partner übernimmt teech keine Haftung. Art und Weise, Umfang und Inhalt des Vortrages sind teech bekannt. Referenten und Partner sind i.d.R. in der Gestaltung der Inhalte und Formate in einem angemessenen jedoch im Rahmen des vereinbarten Themas frei. teech hat darüber hinaus direkten Einfluss weder zum konkreten Inhalt des Vortrages noch der verwendeten Formulierungen.

IV. Sonstige Bedingungen

In folgendem Abschnitt sind weitere aktuelle Bedingungswerke aufgeführt: keine aktuellen Bedingungen vorhanden.

Archiv der sonstigen Bedingungen:

a. Teilnahmebedingungen: Instagram-Gewinnspiel 2023, please click here.
b. Teilnahmebedingungen: Inspiration Days Schüler Pitch-Wettbewerb 2023, please click here.
c. Teilnahmebedingungen: Instagram-Gewinnspiel, Worldchanger 2024, #zverevchallenge please click here.
d. Teilnahmebedingungen: Networking-Event Inspiration Days 2024 in Berlin, please click here.
e. Teilnahmebedingungen: Christmas Gewinnspiel auf Instagram, please click here.

 

V. Anhang

  1. Der Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (AVV) steht hier zum Download, Anpassung und Archivierung bereit.
  2. Vergangene Versionen der AGB werden in diesem Abschnitt zum Download bereitgestellt: